CMC verlegt Sitz nach Baierbrunn

Sabine Ebner von Eschenbach und Dr. Norbert Kutschera von CMC

CMC ist seit 2008 für The Leading Golf Clubs of Germany e.V. (damals noch Courses, LGCG) tätig. Unter dem damaligen Präsidenten Max Wilhelm Böntgen und dem Geschäftsstellenleiter Friedrich R. Graf konnte CMC im Rahmen eines Pilotprojekts bei sechs ausgewählten bayerischen Golfclubs (Gut Häusern, St. Eurach, Maxlrain, Klingenburg, Beuerberg und Straßlach) seine Kompetenzen für das Mystery Testverfahren unter Beweis stellen. Von 2009 an bis heute verantwortet CMC für durchschnittlich 40 Golfanlagen (Mitglieder und Bewerber) das Mystery Testverfahren der LGCG. 2013 hat Andreas Dorsch die Funktion des Geschäftsführers der LGCG übernommen und ist seitdem mit seinen Mitarbeitern Michael Sälzler und Alexander Himmel das zentrale Bindeglied zu CMC. Bis heute hat CMC mit Sabine Ebner von Eschenbach und Dr. Norbert Kutschera über 4000 Qualitätstests auf den Leading Golfanlagen organisiert und ausgewertet. Dabei wurde das Erhebungsinstrument stets dem Zeitgeist in der Golfbranche angepasst. „Leading“ zu sein heißt, im Golfmarkt auch stets „first mover“ zu sein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, setzt CMC Jahr für Jahr Testerinnen und Tester ein, die für diese Aufgabe umfassend von CMC geschult werden. Eine permanente Durchmischung der Tester-Panels* für eine Leading Golfanlage gewährleistet maximale Neutralität und Objektivität der Tester und trägt entscheidend zur Qualitätssicherung und -verbesserung innerhalb der Qualitäts- und Wertegemeinschaft der Leading Golf Clubs of Germany e.V. bei.

Mit dem Umzug von CMC von Münsing nach Baierbrunn Anfang 2022 beginnt nun eine neue Ära der langjährigen, vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Leading Golf Clubs of Germany e.V.

Die LGCG freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit mit CMC

Die LGCG freuen sich darauf!

(*ein Tester-Panel setzt sich aus sieben unterschiedlichen TesterInnen zusammen, wobei über alle sieben TesterInnen ein einheitlicher Alters-, Geschlechter- und Handicap-Durchschnitt zu einzuhalten ist.)

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